Neue Aufrufe - Für 2021 und 2022 stehen der Östlichen Öberlausitz voraussichtlich noch insgesamt 4,479 Mio € für Aufrufe zur Verfügung
Vorbehaltlich einer Genehmigung der Mittel sind daher folgende Aufrufe geplant. Die genauen Termine und Budgets werden jeweils im Vorfeld durch das Entscheidungsgremium beschlossen und hier bekanntgegeben.
Folgende Maßnahmen werden dann aufgerufen:
A 1.1: Schaffung von Begegnungsräumen durch Neu- und Ausbau öffentlich nutzbarer Freianlagen
A 1.2: Stärkung der sozialen und kulturellen Infrastruktur durch Ersatzneubau, Umnutzung und Modernisierung von Grundversorgungseinrichtungen mit öffentlich zugänglichen Dienstleistungen und der soziokulturellen Infrastruktur zur Entwicklung des dörflichen Gemeinschaftslebens.
A 2.1: Stärkung bürgerschaftlichen Engagements und nachhaltige Dorfentwicklung
B 1.1: Um- und Wiedernutzung leerstehender oder ungenutzter ländlicher Bausubstanz als Hauptwohnsitz
B 2.2: Um- und Wiedernutzung von Gebäuden zu altersgerechten Mietwohnungen
C 1.1: Stärkung und Entwicklung des regionalen Wissens durch neu- und Weiterentwicklung von gemeinsamen regionalen Erinnerungswerten sowie Herstellung von Erinnerungsstücken
C 3.1: Inwertsetzung alter land-, forst- und fischereiwirtschaftlicher Gebäude - Kaltscheunen
D 1.1: Bauliche Maßnahmen zum Erhalt, zum Neubau und zur Erweiterung von Beherbergungskapazitäten
D 1.2: Investive Maßnahmen zur Schaffung öffentlich zugänglicher touristischer Infrastruktur
D 1.3: Entwicklung von Tourismusdienstleistungen und Marketingmaßnahmen
Neuer LEADER-Aufruf für Projekte zur Um- und Wiedernutzung von Leerstand zum Gewerbe (B 1.2)
Ab dem 15.02.2021 wird dazu aufgerufen, Projekte zur Maßnahme B 1.2 einzureichen:
„Um- und Wiedernutzung leerstehender ländlicher Bausubstanz zum Gewerbe sowie Modernisierung von Gaststätten“
Diese umfasst:
- - Sanierung von Gebäuden bzw. Gebäudeteilen zur Grundversorgung der Bevölkerung mit Waren und Dienstleistungen
- - Sanierung von Gebäuden bzw. Gebäudeteilen für eine gewerbliche Nutzung
- - Modernisierung von denkmalgeschützten Gebäuden für bestehende Gaststätten
Insgesamt stehen 230.000 € bei diesem Aufruf zur Verfügung. Stichtag zur Einreichung ist der 12.04.2021. Die Auswahlsitzung findet am 03.06.2021 statt.
Unter der Rubrik Aufrufe/Förderung sind alle notwendigen Formblätter ab dem 15.02.2021 bereitgestellt.
Für weitere Rückfragen und Beratungen steht das Regionalmanagement zur Verfügung.

Neben der Möglichkeit der LEADER-Förderung, die momentan ausgesetzt ist, gibt es weitere Förderprogramme für private Bauherren. Eine Auswahl möchten wir Ihnen im Folgenden vorstellen. Zu jeder Fördermaßnahme haben wir das entsprechende Merkblatt verlinkt.
Zur Startseite der KfW gelangen Sie hier.
Bei der SAB steht mit dem Landesprogramm „Förderung Wohneigentum ländlicher Raum ein Förderinstrument zur Verfügung. Zur Startseite der SAB gelangen Sie hier.
Auch die BAFA bietet Förderprogramme im Bereich Energieeffizienz. Der Förderwegweiser Energieeffizienz gibt Ihnen einen Überblick. Eine Übersicht zum „Heizen mit erneuerbaren Energien“ finden Sie weiter unten.
KfW-Förderung für bestehende Immobilien - Auswahl |
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1. Energieeffizient Sanieren und Erneuerbare Energien nutzen | 2. Bestehende Immobilie kaufen | 3. Barrieren abbauen, Wohnkomfort erhöhen und vor Einbruch schützen |
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1.1 Energieeffizient Sanieren - KreditFür energieeffizientes Sanieren gibt es den KfW-Kredit mit Tilgungszuschuss. Dieser reduziert die Kreditschuld und verkürzt die Laufzeit. Es muss somit weniger zurückgezahlt werden, als aufgenommen wurde.
Merkblatt 151/152 Kredit
| 2.1 KfW-Wohn-eigentumsprogrammFür alle, die Wohnraum kaufen oder bauen und selbst darin wohnen wollen
Merkblatt 124/134 Kredit
| 3.1 Altersgerecht Umbauen – KreditKredit für den Abbau von Barrieren, mehr Wohnkomfort und besseren Einbruchschutz
Merkblatt 159 Kredit |
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1.2 Für die Umstellung der Heizung auf erneuerbare Energien - ErgänzungskreditFür alle, die ihre Heizungsanlage in Wohngebäuden auf erneuerbare Energien umstellen
Merkblatt 167 Kredit
| 2.2 Baukindergeld
Merkblatt 424 Zuschuss | 3.2 Barrierereduzierung – InvestitionszuschussAuch ohne Darlehen möglich: Zuschuss für den Abbau von Barrieren und für mehr Wohnkomfort
Merkblatt 455-B Zuschuss
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1.3 Energieeffizient Sanieren – InvestitionszuschussAuch ohne Darlehen möglich: Zuschuss für die komplette Sanierung oder einzelne energetische Maßnahmen
Merkblatt 430 Zuschuss |
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SAB-Förderung „Wohneigentum ländlicher Raum“ - Darlehen | |||||||||||||
Mit dem Landesprogramm „Förderung Wohneigentum ländlicher Raum“ wird der Erwerb oder der Bau von selbstgenutztem Wohneigentum unterstützt.Auch für die Modernisierung, Instandsetzung, den Umbau oder eine Erweiterung von bestehendem Wohnraum gilt dieses Förderprogramm.
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BAFA:
Zur Nutzung erneuerbarer Energien zeigt Ihnen die folgende Übersicht welche Heizungsanlagen mit welchem Fördersatz gefördert werden können.
Das Förderprogramm „Heizen mit erneuerbaren Energien“ im Überblick können Sie hier einsehen.
Förderübersicht Heizen mit erneuerbaren Energien


LEADER Region Östliche Oberlausitz
Die Östliche Oberlausitz ist eine von 30 LEADER-Regionen Sachsens und als Lokale Aktionsgruppe (LAG) und lokale Fischerei-Aktionsgruppe (FLAG) anerkannt. Welche Gemeinden Bestandteile der LEADER-Kulisse sind, können Sie hier sehen.

Regionalmanagement Östliche Oberlausitz
Ansprechpartnerinnen:
Barbara Werling
Tel.: 03581 - 421 92 55
E-Mail: werling@richterundkaup.de
Julia Nawroth
Tel.: 03581 - 421 92 50
E-Mail: nawroth@richterundkaup.de
Ricarda Wild (Tourismus- und Kooperationsprojekte)
Tel.: 03581 - 329 01 13
E-Mail: ricarda.wild@neisseland.de

Aufrufe/
Förderung
Seit dem 25.04.2019 können Projekte für die Maßnahmen A 1.1 (Kommunen), A 2.1 und C 1.1 eingereicht werden. Stichtag ist der 23.05.2019
