Förderung

Fördermöglichkeiten und Förderberechtigte

Kapitel A: Beschäftigungswirksame und gewerbliche Maßnahmen zur Grundversorgung

Kapitel B: Landtourismus

Kapitel C: Technische, Kommunale Infrastruktur

Kapitel D: Verbesserung der Agrarstruktur

Kapitel E: Bauliche Maßnahmen zur Um- und Wiedernutzung, - Wohnnutzung Erhaltung ländlicher Bausubstanz

Kapitel F: Siedlungsökologische Maßnahmen

Kapitel G: Soziokulturelle Infrastruktur und ländliches Kulturerbe

Kapitel H: Strategieentwicklung und deren Umsetzung im Rahmen von ILE

 

Fördersätze und genauen Inhalt der Richtlinie finden Sie im Downloadbereich.

 

Antragsberechtigt sind: Gebietskörperschaften (Gemeinden, Gemeindeverbände, kommunale Zusammenschlüsse), bestimmte Körperschaften des öffentlichen Rechts, Teilnehmergemeinschaften und deren Zusammenschlüsse, Wasser- und Bodenverbände, nichtgewerbliche Zusammenschlüsse, natürliche Personen, rechtsfähige Vereine, Stiftungen des öffentlichen und privaten Rechts, Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen.

Konditionen: Anteilsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Weitere Förderkonditionen sind der ILE - Richtlinie zu entnehmen bzw. beim Regionalmanagement zu erfragen.

Insgesamt stehen für unsere ILE Region pro Jahr 2,68 Mill. € zur Verfügung. Es können bei uns jedes Jahr Projekte eingereicht werden. Einen ILE - Projektbogen finden Sie im Downloadbereich. Diesen bitte am besten digital bei uns einreichen.

Der Förderzeitraum erstreckt sich von 2007 – 2013.

Andere Fördermöglichkeiten:

Grundsätzlich ist Ihnen das Regionalmanagement bei der Suche nach geeigneten Förderinstrumenten zur Umsetzung Ihres Projektes behilflich.